Zuständigkeit für Ambulante Pflege übernimmt Bezirk Oberbayern

Die Zuständigkeit für die Beratung, Verwaltung und für die Kosten bei ambulanter Pflege wechselt von den Landratsämtern zum Bezirk Oberbayern. Was sich sehr trocken anhört, betrifft in Stadt und Landkreis Rosenheim gut 300 Personen. 300 Personen, die daheim gepflegt werden. Damit liegt die Zuständigkeit für stationäre Unterbringung sowie die häusliche Pflege ab sofort in einer Hand.