Der Führerscheinumtausch der ersten Antragswelle mit den Jahrgängen von 1953-1964 ist noch immer nicht abgeschlossen. Denn viele Personen, die ihren alten Führerschein noch nicht zwingend in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssten, stellen bereits einen Antrag. Daher der Appel der Fahrerlaubnisbehörde: Aktuell steht nur der Führerscheinumtausch der Jahrgänge bis 1970 an.
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