Von O bis O – das ist die bekannteste Faustregel zum Reifenwechsel. Gemeint ist damit der Zeitraum, in dem die Winterreifen genutzt werden sollten – nämlich von Oktober bis Ostern. Wer die Regel missachtet und sich beispielsweise im Schnee festfährt und damit den Verkehr behindert, der muss neben einer Geldstrafe mit einem Punkt rechnen.
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