Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern

Um Kosten zu sparen schließen Krankenkassen seit 2007 so genannte Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab. Der Pharmahersteller gewährt der Kasse einen Nachlass auf Einzelpräparate oder ein ganzes Sortiment, im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherer in der Regel, nur noch diese Medikamente an den Patienten zu geben. Für Apotheken und Patienten ist das jedoch oft eine Herausforderung.