Während jeder über das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ sprach, ist es recht still um die Gewässerrandstreifen. Infolge des Volksbegehrens wurde ein Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung der Gewässerränder im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. Was das für die Landwirte und für den Artenschutz bedeutet, haben wir uns angesehen.