Auf der A94 gibt es weiterhin keine Rückkehr zum Tempolimit. Das hat das Verwaltungsgericht in München kürzlich entschieden. Daher ist auch nicht davon auszugehen, dass ein Berufungsverfahren angestrebt wird.
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Auf der A94 gibt es weiterhin keine Rückkehr zum Tempolimit. Das hat das Verwaltungsgericht in München kürzlich entschieden. Daher ist auch nicht davon auszugehen, dass ein Berufungsverfahren angestrebt wird.