Wie der Name Hundesteuer es schon vermuten lässt, ist dies eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Dieser Steuer steht keine bestimmte Leistung gegenüber. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern und ist wie jede Steuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe. In Rosenheim ist diese Steuer am Freitag wieder fällig.
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