Viele Pflegebedürftige und Angehörige können die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen und so bleibt ihnen nach einem arbeitsreichen Leben nichts anderes übrig als „Hilfe zu Pflege“ beim Sozialamt zu beantragen. Die Forderungen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises sind klar: Die gesamte Gesundheits- und Pflegerische Versorgung muss im Sinne der Daseinsvorsorge regional geplant und gedacht werden.
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