Kennen Sie den Absatz 38a der Straßenverkehrsordnung ? Höchstwahrscheinlich nicht. Auch Herbert Borrmann aus Rosenheim wird diesen Paragraphen so schnell nicht vergessen: An einem heißen Julitag parkte sein Auto ordnungsgemäß, ließ sein Beifahrerfenster auf, schloss es ab und bezahlte für die Parkzeit. Als er von seiner Erledigung zum Auto zurückkehrte, entdeckte Borrmann einen Strafzettel an seiner Windschutzscheibe von der Verkehrsüberwachung mit dem Grund: Sie verließen ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Nutzung zu sichern – genauer gesagt, Sie liessen ihr Beifahrerfenster auf…
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