Der Wolf, der in unserer Region unterwegs sein soll, darf geschossen werden, sagt die Regierung von Oberbayern.
Darf er nicht, sagt der BUND Naturschutz und hat Klage gegen die Abschuss-Genehmigung eingereicht. Erfolgreich, der Wolf darf laut Gericht nicht abgeschossen werden, das wurde heute bekannt.
Dabei akzeptieren ohnehin alle, dass der Wolf streng geschützt ist.
Und es sind sich alle einig, dass bei einem Wolf, der den Menschen gefährlich werden könnte – der also vom Wolf zum Problem-Wolf geworden ist – ein Abschuss gerechtfertigt ist.
Und da endet die Einigkeit. Weil die Meinungen darüber, wann ein Wolf ein Problemwolf ist, auseinandergehen.