Mit dem heutigen Freitag werden die Corona-Testvorschriften in den bayerischen Krankenhäusern, Heimen und Rehabilitationseinrichtungen gelockert. Besucherinnen und Besucher müssen nun nur noch einen negativen Schnelltest vorlegen. Bisher war ein Nachweis eines Testzentrums erforderlich. Diese Pflicht sei durch das Bundesrecht vorgegeben, die Länder könnten jedoch per Verordnung Ausnahmen machen, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
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