Die Eltern sollen allein entscheiden, es von den privaten Rahmenbedingungen abhängig machen, ob sie ihre Kinder in den ersten drei Jahren daheim selbst betreuen oder eine der Tageseinrichtungen in Anspruch nehmen. Seit 2013 haben sie einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Krippe oder im Kindergarten. Um die Kinder, die jünger als drei Jahre sind, ging es bei der Erstellung der Teilplanung der Kindertagesbetreuung. Die Mitglieder des Kreistags musste sich heute entscheiden, ob sie der vorliegenden Planung zustimmen.
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