Viel Aufsehen erregt hat in den vergangenen Tagen der Fall eines Deggendorfer Feuerwehrmannes, der bei einer Einsatzfahrt geblitzt wurde, weil er sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hatte. 200 Euro muß er dafür an die Stadtkasse zahlen. Eine ähnliche Buße kann jeden Feuerwehrmann treffen. Für ehrenamtlichen Einsatz auch noch das Risiko eingehen, zur Kasse gebeten zu werden? Wie sieht das der Altöttinger Kreisbrandrat Werner Huber? Welche Sonderrechte hat ein Feuerwehrler im Einsatz?
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Artikel vom: 23.01.2012
Ein Beitrag von: Johann Hausner
Welche Rechte hat die Feuerwehr
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