Heute startete der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Und die sind nicht ungefährlich. In jedem Jahr verletzen sich viele, vor allem Kinder und Jugendliche, beim hantieren mit Knallern, Raketen und Böllern. Die Feuerwerkskörper dürfen übrigens nur am 31.12. also dem Silvestertag und noch an Neujahr gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen ist verboten, ebenso in der Nähe von Baudenkmälern wie den heimischen Schlössern.
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Artikel vom: 29.12.2011
Ein Beitrag von: Stefan Lachera
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